Garantie
Unsere Garantiebedingungen im Überblick
Wir möchten, dass Sie langfristig Freude an Ihrer Outdoor-Lösung haben. Deshalb erhalten Sie auf ausgewählte Konstruktionen, Bauteile und Montageleistungen klar definierte Garantiezeiten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen Fristen, Bedingungen und Ausschlüsse.
Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung und gilt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, Fristen und Ausschlüsse.
1. Garantiezeiten
1.1 Terrassendachkonstruktionen und feste Seitenwände
Für Terrassendachkonstruktionen sowie fest verbaute Seitenwände gilt eine Garantiezeit von 12 Jahren.
1.2 Bewegliche Bauteile
Für bewegliche Teile, insbesondere Fenster, Glas-Schiebeanlagen und Lamellendächer, gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren.
1.3 Pulverbeschichtung
Für die Pulverbeschichtung gilt eine Garantiezeit von 5 Jahren. Es handelt sich hierbei um eine Industrielackierung.
Von der Garantie ausgenommen sind:
Unvollkommenheiten, die nur aus einer Entfernung von weniger als einem Meter sichtbar sind
Verfärbungen oder optische Veränderungen, die durch Sonneneinstrahlung, Witterung oder altersbedingte Einflüsse entstehen und das gleichmäßige Erscheinungsbild beeinträchtigen können
1.4 Elektronische Bauteile
Für elektronische Bauteile gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren. Dies betrifft insbesondere Markisen, Dachfenster, Beleuchtung, Heizungen, Lüftungen, Fernbedienungen und Wetterstationen.
Ein Garantieanspruch für elektronische Bauteile besteht nicht, wenn:
- der Defekt auf äußere Einwirkungen, insbesondere Überspannung, zurückzuführen ist
- das Produkt lediglich eine leere Batterie enthält
- Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen vorgenommen wurden
- die Programmierung infolge eines Stromverlusts zurückgesetzt wurde
1.5 Glas
Gewährleistungs- und Garantieansprüche für Glas werden im Einzelfall geprüft. Sichtbare Kratzer und sonstige Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Montage anzuzeigen.
Glasbruch ist von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
1.6 Sonderprodukte anderer Hersteller
Für Sonderprodukte anderer Hersteller gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren, jeweils nach den Bedingungen des betreffenden Herstellers.
Hierzu zählen insbesondere:
- Wintergärten
- Terrassendächer
- Vordächer
- manuelle Markisen
- Markisenstoffe
- Hebe-Schiebefenster
- Terrassenheizungen
- Soundsysteme
- Plexiglas
- Polycarbonat
1.7 Montagearbeiten
Für Montagearbeiten gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren. Diese umfasst sämtliche Befestigungen, Einstellungen und Reinigungsarbeiten.
1.8 Wartungsfugen und Blecharbeiten
Wartungsfugen unterliegen nicht der gesetzlichen Gewährleistung. Es wird insoweit jedoch eine Garantie von 1 Jahr gewährt.
Blecharbeiten gelten nicht als Abdichtarbeiten. Eine Gewährleistung oder Garantie auf Wasserdichtheit besteht daher insoweit nicht.
Verbindungen mit Schaumstoffdichtungsband, Silikon- oder Hybridfugen gelten als Wartungsfugen und sind regelmäßig durch den Bauherrn zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern.
2. Sonderleistungen
Sonderleistungen, die nicht schriftlich im Auftrag festgehalten wurden, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie erbracht.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Erlöschen der Garantie
Der Garantieanspruch erlischt, wenn:
- fremde Ersatzteile eingebaut werden
- Reparaturen oder sonstige Eingriffe nicht durch den Verkäufer, den Hersteller oder eine ausdrücklich autorisierte Stelle durchgeführt wurden
4. Garantiebedingungen
Die Garantie gilt nur unter den folgenden Voraussetzungen:
Das Produkt wurde sachgemäß genutzt und regelmäßig gewartet.
Es wurden keine unbefugten Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen.
Ersatzteile wurden nur mit Zustimmung des Verkäufers oder Herstellers eingebaut.
Die Garantiezeit beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, außergewöhnliche Betriebsbedingungen oder äußere Einwirkungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
5. Hinweis zu Herstellergarantien
Einzelne Lieferanten oder Hersteller können optionale Garantieverlängerungen anbieten. Maßgeblich sind in diesen Fällen ausschließlich die jeweils gültigen Bedingungen und gegebenenfalls bestehende Registrierungsanforderungen des jeweiligen Herstellers.